Verwaltungsgemeinschaft der freien Stadt Danzig. Mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte ein
Verwaltungsgemeinschaft der freien Stadt Danzig. Mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte ein