Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung. Er vertritt die Gemeinde, beruft den Stadtrat ein und hat dessen Vorsitz, beantragt
Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung. Er vertritt die Gemeinde, beruft den Stadtrat ein und hat dessen Vorsitz, beantragt