In folgenden Schritten läuft das Verfahren ab, um Pflegeleistungen zu erhalten. Pflegebedürftig sind Personen, die folgernder Hilfe bedürfen. Pflegestufe 1 - erheblich Pflegebedürftige. Pflegestufe 2- Schwerpflegebedürftige. Pflegestufe 3 - Schwerstpflege