Aktuelles
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass mit der Prüfung von Arbeitsmitteln, nach der Betriebssicherheitsverordnung, befähigte Personen beauftragt werden. Laut BG- Vorschriften und BG -Regeln sind ordnungsgemäße, wiederkehrende Prüfungen prüfpflichtiger